Ablauf und Kosten

Ablauf 

Therapieplätze werden Dienstag bis Donnerstag von 09:00 -17:00 Uhr angeboten. Falls es Ihnen in dieser Zeit ca. 1 Jahr lang möglich ist 1x wöchentlich zur Therapie zu kommen erhalten Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde  (bis zu 3 Sitzungen, à 50 Min.). Hierbei soll geklärt werden, ob  eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Therapie- und Behandlungsformen sinnvoll ist. 

Anschließend erfolgen die Probatorischen Sitzungen (2-4 Sitzungen, à 50 Min.), die zur weiterführenden Diagnostik und Therapieplanung gedacht sind. Während dieser Zeit entscheiden Sie, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll.  

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, à 50 Min. in zwei Blöcken á 12 Sitzungen (Dauer: ca. 1 Jahr). Falls notwendig, kann eine Umwandlung in eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapieeinheiten
à 50 Min. erfolgen. 

In der Regel finden die Therapiesitzungen einmal wöchentlich statt. 

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund der Kassenzulassung der Praxis kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet werden. Die Therapieplätze werden bevorzugt an Kassen-Patienten vergeben.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Da die Privaten Kassen aktuell die Therapiestunde schlechter vergüten als die gesetzlichen Kassen, wird ein Zuzahlung erhoben.

Selbstzahler
Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar entspricht der gesetzlichen Krankenkassen.